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| Ablaugerei |
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| Holzwurmbekämpfung |
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| Beschläge & Zubehör
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| LIVOS-Produkte |
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Ablaugservice
Schmöger
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1. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferbedingungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen
gelten, sofern der Kunde Kaufmann ist, auch für alle
künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenestätigungen
des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt
haben. |
2. Leistungsgegenstand
Gegenstand unserer Leistungen ist die chemische/thermische/hydrotechnische
Entlackung/Reinigung der uns gebrachten Gegenstände
und/oder die thermische Schädlingsbekämpfung
in der Klimakammer. |
3. Preise
Bearbeitungspreise, Transportkosten, Rabatte und Aufmaßart
ergeben sich, wenn nicht bei Auftragsannahme anderweitig
vereinbart, aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen
Preisliste, zzgl. der jeweils gültigen gesetzl. MwsT.
Die Preise beinhalten die Übernahme und Rückgabe
der zu bearbeitenden Gegenstände ab unserem Betriebsgrundstück. |
5. Lieferzeiten
Liefertermine- oder fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Bei Vorliegen von durch uns zu vertretenden Lieferverzögerungen
wird die Dauer der vom Auftraggeber zusätzlich zu
setzenden Nachfrist auf 4 Wochen festgelegt, die mit dem
Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. |
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6. Lieferverzug, Lieferungsmöglichkeit
Für den Fall der Unmöglichkeit der Leistungen
oder eines Leistungsverzugs kann der Auftraggeber Schadenersatz
nur verlangen, wenn wir, oder unsere Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen den Schaden vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht haben.
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7. Annahme verzug, Abnahmeverzug
Selbstabholer sind verpflichtet, die zu bearbeitenden
Gegenstände spätestens eine Woche nach Benachrichtigung
über den Abschluss der Arbeiten abzuholen. Geschieht
dies nicht, so sind wir berechtigt, die nicht abgeholten
Gegenstände gegen Rechnung und Gefahr des Auftraggebers
entweder selbst auf Lager zu nehmen, oder bei einem Spediteur
auszulagern. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in
Verzug, so können wie die Rechte aus § 326 BGB
geltend machen. |
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8. Gewährleistung, Haftung
Der Auftraggeber hat die bearbeiteten Gegenstände
bei Abholung oder unverzüglich nach Anlieferung
zu untersuchen und zu prüfen. Reklamationen betreffs
der Vollständigkeit der Teile können von uns
nur anerkannt werden, sofern sie bei Abholung/Anlieferung
gerügt werden. Beanstandungen aufgrund offensichtlicher
Mängel sind unverzüglich, spätestens
jedoch eine Woche nach Erhalt der Gegenstände schriftlich
geltend zu machen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen
schließt Gewährleistungsansprüche uns
gegenüber aus. Die Gewährleistungsansprüche,
des Auftraggebers sind zunächst auf das Recht beschränkt,
eine Nachbesserung zu verlangen. Schlägt die Nachbesserung
fehl, so kann der Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
geltend machen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit
der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss
und aus unerlaubter Handlung sind jedoch sowohl gegen
uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für
Mängel, Schäden und Mangelfolgeschäden,
die bei der Bearbeitung der uns überlassenen Gegenstände,
wegen unrichtiger mündlicher oder schriftlicher
Angaben des Auftraggebers, entstehen, haften wir nicht.
Für Glasschäden, die durch oder beim Bearbeiten,
sowie auf dem Transport entstehen, übernehmen wir
keine Haftung.
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9. Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden mit dem Datum des vereinbarten Abholtermins
gefertigt. Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum
ab. Zahlungen sind spätestens bei Übergabe der
Ware fällig. Abweichende Zahlungsziel bedürfen
unserer schriftlichen Zustimmung. Bei Zahlungsverzug oder
Stundung sind Verzugs- und Stundungszinsen in Höhe
des jeweiligen Überziehungszinses der Kreditinstitute
zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens
wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen
oder Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige
bei uns eingeht, als Zahlungseingang. |
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche ist 97950 Großrinderfeld,
Hauptstr. 51. Als Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber
Kaufmann ist, Tauberbischofsheim vereinbart, sofern nicht
ein anderes Gericht ausschließlich zuständig
ist. |
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Ergänzende Vereinbarungen für Entlackungsarbeiten
Wir sind gerne bereit, Sie mit all unserem Fachwissen
zu unterstützen und zu beraten, dennoch können
wir bei den uns zur Verfügung gestellten Materialien
nicht in allen Fällen - etwa unter vielschichtigen
Farben - erkennen, um welches Material es sich handelt,
in welchem Alterungs- und Zersetzungszustand dieses
sich befindet und wie die Verarbeitung erfolgte.
Der Besteller trägt daher das Risiko, daß
sich das von ihm zur Bearbeitung übergebene Material
nicht zum Ablaugen bzw. Entlacken eignet. Wir haften
daher nicht für Schäden, die sich aus diesen
Gründen ergeben. Um Besteller vor Schäden
zu bewahren, erteilen wir folgende Hinweise, die wir
aufgrund unserer Erfahrungen erarbeitet haben:
Holz ist von ungleichartiger Beschaffenheit und als
organischer Werkstoff der Zersetzung unterworfen.
Bei Obst- und Harthölzern können sich Verfärbungen
ergeben. Bei dicken Farbschichten können in Fugen
und Vertiefungen leichte Farbreste stehen bleiben.
Nach dem Abbeizen werden viele Hölzer, insbesondere
wenn sie Witterungseinflüssen ausgesetzt waren,
faserig.
Bei der Neutralisation entstehen Salze, die möglicherweise
trotz intensivem Spülen in den Holzteilen verbleiben.
Bei Holzteilen, deren Oberfläche schon vor der
Entlackung Schäden, z.B. durch die Einwirkung
von UV-Licht, Pilzbefall aufwiesen, bzw. Holzteile,
die mit dunklen Holzlasuren versehen waren, besteht
die Gefahr, daß die Holzteile durch Restsalze
beschädigt bzw. zerstört werden.
Die im Holz verbliebenen Restsalze sind stark hygroskopisch,
dadurch werden sie bei Einwirkung von hoher Luftfeuchtigkeit
an die Oberfläche des Holzes gezogen. Hier werden
sie als weißer Schleier sichtbar. Behandeln
Sie diesen durch Abbürsten und Nachwaschen mit
verdünntem warmen Haushaltsessig und Wasser 1:1.
Wenn Sie diese Schleierbildung ganz ausschließen
wollen, dürfen Sie die Hölzer nicht offenporig
behandeln. Verwenden Sie dann Anstrichmaterialien,
die das Holz porendicht abschließen. Dies gilt
besonders für Bauteile wie Fenster, Fensterläden,
Haustüren etc., die der Witterung ausgesetzt
sind.
Eine Garantie kann hier aber in keinem Fall gegeben
werden. Verfahrensbedingt ist eine "Ausblühung"
genannte Aussalzung nicht immer auszuschließen.
Für diese "Ausblühungen" kann
in keinem Fall eine Haftung übernommen werden.
Der Kunde hat die Endneutralisierung und die entsprechende
Oberflächenbehandlung selbst zu übernehmen,
wie auch die Verantwortlichkeit der Wahl der Mittel.
Furniertes Holz kann von uns nicht schadlos abgelaugt
werden. Der Besteller hat selbst zu prüfen, ob
die uns überlassene Ware massiv oder furniert
ist. Gegebenenfalls bieten wir an, das Möbel
gegen Aufpreis zu entfurnieren.
Bei verleimtem Holz übernehmen wir keine Gewähr
dafür, daß die Verleimung dem Ablaugevorgang
statthält.
Glas wird von unserer Lauge nicht angegriffen. Es
ist jedoch denkbar, daß Spannungsbrüche
entstehen, wenn das Glas im Rahmen "kein Spiel"
hat. Auch dies ist daher vom Besteller zu überprüfen.
Bleiverglasungen werden angegriffen.
Beschläge aus Aluminium, Sicherheitsschlösser
und Schranktüren müssen vom Besteller vor
Übergabe an uns ausgebaut werden. Der Besteller
hat bei Auftragserteilung an uns anzugeben, ob seine
Ware ganz oder teilweise aus dem Werkstoff Aluminium
besteht. Aluminium leidet in der Lauge Schaden und
muß daher gesondert behandelt werden.
Vor einer Weiterbehandlung des von uns entlackten
Materials hat der Besteller selbst zu prüfen,
ob sich der von uns freigelegte Untergrund für
eine Neubeschichtung eignet.
Für lose Teile, aufgeleimte Applikationen und
Glasbruch kann keine Haftung übernommen werden.
Die von uns zu bearbeitenden Materialien dürfen
nicht gewachst sein.
Die uns überlassenen Materialien sind nach Bearbeitung
bei Abholung auf etwaige Mängel zu überprüfen. Für farbige
oder getönte Decklackierungen nur alkalibeständige Buntpigmente
verwenden |
Ergänzende Vereinbarungen für
die thermische Holzschädlingbehandlung in der Klimakammer
Durch die Heißluftbehandlung können Hölzer
unter Umständen "arbeiten".
Bei verleimtem und furniertem Holz übernehmen
wir keine Gewähr dafür, daß die Verleimung
bzw. das Furnier der Heißluftbehandlung standhält.
Bei Glas (auch Spiegelglas) ist vom Auftraggeber zu
prüfen, ob das Glas im Rahmen genügend "Spiel"
hat. Für Spannungssprünge wird keine Haftung
übernommen.
Kunststoffe können sich bei der Heißluftbehandlung
verformen.
Farbgebungen können sich verändern.
Lacke, Lasuren und Polituren können bei der Heißluftbehandlung
spröde werden bzw. können sich vom Holz lösen. Da wir
nicht wissen können, wie fest der Lack / Lasur mit der
Holzoberfläche verbunden ist, übernehmen wir keine Haftung
für Oberflächenveränderungen.
Bei harzreichen Hölzern, wie z.B. Nadelhölzern, kann
es zu verstärktem Harzaustritt kommen. Bei geölten oder
gewachsten Möbeln kann eine Dunklung eintreten. Bei
unter Spannung verleimten Teilen besteht die Gefahr
einer Beschädigung.
Der Auftraggeber hat uns bei Auftragserteilung mitzuteilen,
wenn das Möbel mit einer feuergefährlichen Substanz
behandelt wurde. Für daraus entstehende Schäden haftet
der Auftraggeber.
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